Seit 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend die neue Begutachtungsmethode und die Einstufung in Pflegegrade. Die Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen sowie die Arbeit für alle in der Pflege oder in der Pflegeberatung Tätigen ändern sich dadurch grundlegend:
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
- Neue Einstufungsregeln durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA)
- Änderungen beim Feststellungsverfahren
- Überleitung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade
- Überleitungs- und Besitzstandregeln zur Wahrung der bestehenden Leistungsansprüche
- Ausbau der Beratungspflicht und individueller Versorgungspläne