Das seit dem 1.1.2020 geltende Pflegeberufegesetz führt die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen unter der einheitlichen Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ zusammen. Damit wird die Ausbildung samt ihrer Finanzierung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt und auch an Hochschulen als Regelausbildung ermöglicht.
In diesem Kommentar werden die Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung und -zulassung einschließlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausführlich dargestellt und praxisorientiert erläutert.
Für die 3. Auflage wurden alle Gesetzesänderungen berücksichtigt, u.a. die hochschulische Pflegeausbildung mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Erweiterung um Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben.
„Eine wissenschaftlich fundierte und dabei gleichzeitig äußerst praxisorientierte Erläuterung, die insbesondere für Ausbildungsträger, Schulen und Aufsichts- bzw. Prüfbehörden ein unverzichtbares Nachschlagewerk darstellt. Für diesen Adressatenkreis ist das Buch ein absolutes Muss!“ (Prof. Dr. Peter Kostorz, socialnet).
Unter Mitarbeit von Annette Malottke.
Inhaltsverzeichnis
Die dritte vollständig aktualisierten Auflage des Kommentars zum Pflegeberufegesetz und zur Pflegeberufe- Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung sowie die zahlreichen Neuregelungen seit dem ersten Inkrafttreten im Jahr 2020. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (2023) wurde insbesondere die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium arbeitsrechtlich neu gestaltet und das Prüfungsverfahren an die hierzu erfolgte Rechtsprechung angepasst. Die Ausbildungsziele werden in der Hochschulausbildung ab 2025 um heilkundliche Tätigkeiten erweitert. Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zur partiellen Berufsausübung wurden in deutsches Recht umgesetzt. Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle, die mit der Pflegeausbildung befasst sind.